TuS Königsdorf 1900 e.V.
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Seit dem 04.03.2022 gilt die neue Coronaschutzverordnung, die einige Vereinfachungen für den Vereinssport mit sich bringt.
Im Folgenden findet ihr die für unseren Vereinssport relevanten Regelungen:
Teilnahme an den Sportangeboten für Mitglieder:
Ist grundsätzlich mit 3G möglich. Ihr benötigt entweder einen Nachweis über eine Immunsierung (geimpft, genesen) oder einen negativen Testnachweis von einer offiziellen Teststelle, nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) oder 48 Stunden (PCR-Test).
Es gibt keine Differenzierung mehr zwischen Sport draußen, Sport in Innenräumen, Kontaktsport oder kontaktfreiem Sport. Überall gilt 3G
Kinder und Jugendliche:
Maskenpflicht:
Beim Zugang zu Innenräumen und anderweitigen Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen. Auf das Tragen einer Maske kann aber während der Sportausübung verzichtet werden, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist.
Zuschauer-Regelungen:
Bis 1000 Personen (drinnen und draußen):
Überprüfung der Immunisierung:
Die Nachweise der Immunisierung sind von den Abteilungen bzw. deren Beauftragten zu kontrollieren. Zur Kontrolle soll die CovPassCheck-App verwendet werden. Zusätzlich ist ein Abgleich mit dem Personalausweis vorzunehmen.
Hygiene und Infektionsschutzregeln:
Die mittlerweile bekannten AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske) behalten natürlich weiterhin Gültigkeit.
Gastronomische Angebote:
In Innenräumen ist eine medizinische Maske zu tragen. Auf das Tragen einer Maske kann aber in gastronomischen Einrichtungen bei festen Sitz- oder Stehplätzen ausnahmsweise verzichtet werden.
Für Besucher gilt auch hier seit dem 04.03.2022 die 3G-Regel.
Die Kontrolle liegt bei den Clubheim-/ Cateringverantwortlichen.
Eine Ausnahme stellt das bloße Abholen von Speisen dar.
Den Abteilungen ist es freigestellt, im Rahmen ihrer Eigenverantwortung, eine weiterführendes Hygienekonzept mit eigenen Regeln einzuführen.