TuS Königsdorf 1900 e.V.
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Die Stadt Frechen hat uns mitgeteilt, dass sie von der ab heute prinzipiell möglichen Öffnung der Sporthallen zunächst keinen Gebrauch machen wird bzw. machen kann und die städtischen Sporthallen bis zur Klärung wichtiger juristischer Fragen mit der Landesregierung geschlossen bleiben.
Im Rahmen der ab heute geltenden Corona-Schutzverordnung gibt es für die Öffnung von Sporthallen für den kontaktlosen Freizeit -Breitensport widersprüchliche Verordnungen. Die Stadt hat uns folgende Hintergrundinformationen zukommen lassen:
"Die Mehrzahl der städtischen Sporthallen sind Schulsporthallen oder werden schulisch genutzt. Für die Schulen und deren Gebäude gilt aktuell die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO). Danach ist eine über die schulische Nutzung hinausgehende Nutzung unzulässig und das Betreten der Schulgebäude (zu denen auch die auf dem Grundstück befindlichen Sporthallen zählen) für andere Personenkreise untersagt. Insoweit schränkt die CoronaBetrVO den Regelungsbereich der CoronaSchVO für Schulsporthallen und schulisch genutzte Sporthallen de facto ein.
Die Stadt Frechen hat zur Klärung dieses „Widerspruchs“ heute Morgen mit dem Städte- und Gemeindebund NRW Kontakt aufgenommen und erwartet kurzfristig / innerhalb der nächsten Tage eine Klarstellung des Landes NRW.