TuS Königsdorf 1900 e.V.
Telefon: 02234 63846
Telefax: 02234 993861
E-Mail: info@tus-koenigsdorf.de
Seit dem 20.08.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung, die einen weitestgehend normalen Vereinssport ermöglicht, mit wenigen Einschränkungen.
Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, alle weiteren Inzidenzstufen gelten nicht mehr.
7-Tages-Inzidenz (landesweit) unter 35:
· keine Einschränkungen
7-Tages-Inzidenz (landesweit) ab 35:
· Für den Sport in Innenräumen gilt die 3G-Regel
3G = Getestet (max. 48 Stunden alt), Genesen oder vollständig Geimpft
· Sport im Freien ist ohne Einschränkungen möglich
· Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Testnachweis
· Kinder und Jugendliche im Schulalter gelten aufgrund der Teilnahme an verbindlichen Schultestungen als getestet. Schüler*innen ab 15 Jahren müssen als Testnachweis ihren Schülerausweis vorzeigen.
· Die Nutzung von Toiletten und Umkleiden in Innenräumen ist möglich
· Das Tragen einer Maske ist in Warteschlangen und dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, verpflichtend
· Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.
· Zuschauer*innen sind zugelassen, keine Rückverfolgbarkeit mehr notwendig
Für Sportveranstaltungen gilt:
Inzidenz unter 35 landesweit und Kreis/Stadt
· Bei Sportveranstaltungen im Freien über 2500 Zuschauer*innen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske
· In Innenräumnen mit mehr als 100 Teilnehmenden (inklusive Zuschauer*innen) ist dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vorzulegen. Finden mehrere Veranstaltungen in derselben Einrichtung statt (z.B. regelmäßiger Spielbetriebmit Zuschauern in derselben Halle), ist die einmalige Vorlage ausreichend. Mehrere Nutzer derselben Einrichtung können ein gemeinsames Konzept einreichen. Achtung: Diese Beschränkung betrifft nur Veranstaltungen im engeren Sinne. Die bloße gleichzeitige Inanspruchnahme einer Sportanalge durch Sporttreibende ist keine solche Veranstaltung, die Durchführung eines geregelten Trainings-, Kurs- oder Wettkampfbetriebs (mit oder ohne Zuschauer*innen) dagegen schon
Inzidenz ab 35 landesweit und/oder Kreis/Stadt
· Bei Sportveranstaltungen im Freien über 2.500 Personen (inkl. Zuschauer*innen) besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und der Zugang ist auf Immunisierte und Getestete beschränkt.
· Im Innenbereich ist der Zugang auf Immunisierte und Getestete beschränkt.
Unabhängig von der Inzidenz gelten die Regelungen der „Hygiene- und Infektionsschutzregelungen“ zur CoronaSchVO. Demnach sind die AHA-Regeln in allen Lebensbereichen verpflichtend anzuwenden.
Allgemein gültige Verhaltensregeln für den Sportbetrieb beim TuS:
Zu- und Abgang zur Sportanlage mit Mundschutz
Beim Zutritt der Sportanlage soll es keine Warteschlangen und so wenig Kontakt zu anderen Personen wie möglich geben. Beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes ist ein Mundschutz zu tragen. Weiterhin ist auf den Sicherheitsabstand von 2 Metern zu achten. Für die unterschiedlichen Teilbereiche der Sportstätte, sind Ein- und Ausgänge festgelegt. Nur diese Eingänge sind beim Betreten oder Verlassen der Sportstätte zu nutzen. Sollte es doch zu "Schlangenbildung" kommen, sind die auf den Boden eingezeichneten Markierungen zu beachten.
Sportliche Aktivitäten ohne Mundschutz
Nach Betreten der Sportstätten besteht für die sportlichen Aktivitäten keine Mundschutzpflicht.
Kein Sport mit Krankheitssymptomen
Personen mit Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Fieber oder andere für Atemwegsinfekten verdächtige Symptome müssen dem Sportangebot fernbleiben.
Distanz einhalten
Ein Abstand von mindestens zwei bzw. fünf Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren zu reduzieren. Aufgrund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Der Platz ist erst zu betreten, wenn die vorherige Mannschaft den Platz verlassen hat.
Körperkontakte müssen unterbleiben
Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet.
Hygieneregeln einhalten
Hände-Desinfizieren vor und nach dem Besuch der Sportveranstaltung. Nicht in das eigene oder fremde Gesicht fassen. Hustenetikette beachten (in die Armbeuge). Gemeinsam genutzte Sportgeräte sollten konsequent nach der gemeinsamen Nutzung desinfiziert werden. An den Ein- und Ausgängen, sind Desinfektionsspender zur Desinfektion der Hände angebracht. Jeder Trainer muss nach seiner Trainingseinheit die von seiner Mannschaft genutzten Türen desinfizieren.
Angehörige von Risikogruppen
besonders schützen. Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Personen, die zur Risikogruppe zählen, halten bitte Rücksprache mit ihren Trainern, damit wir die bestmögliche Risikominimierung vornehmen können.